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   BGH, 09.02.2000 - 5 StR 650/99   

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https://dejure.org/2000,4884
BGH, 09.02.2000 - 5 StR 650/99 (https://dejure.org/2000,4884)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2000 - 5 StR 650/99 (https://dejure.org/2000,4884)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 5 StR 650/99 (https://dejure.org/2000,4884)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 321
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 650/99
    Zwar enthält das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung vom 29. Juli 1992 (BGBl. 1994 I 1266) keine im Wortlaut gleichermaßen klare Regelung wie das deutsch-niederländische Grenzabfertigungsabkommen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Einfuhr 25).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02

    Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen;

    Im übrigen kommt nach dem oben zu Fall II. 4 der Urteilsgründe Gesagten (s.o. 2. b) eine Strafbarkeit des Angeklagten ohnedies nur wegen versuchter Einschleusung nach § 92 a Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 AuslG in Betracht, wenn - wozu sich das angefochtene Urteil nicht verhält - die schleusungswilligen Personen dänisches Hoheitsgebiet nicht erreicht haben, sondern die Ausschleusung schon auf deutscher Seite der Grenze gescheitert war (vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30, 38).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04

    Strafvollstreckung: Nachholung der Vollstreckung bei freiwilliger Wiedereinreise

    Angesichts dieser Regelungen hat die Rechtsprechung - in erweiternder Auslegung des Inlandsbegriffs gemäß § 3 StGB - das deutsche Strafrecht wiederholt auf Delikte angewandt, die bei der deutschen Grenzabfertigung an einer vorgeschobenen Kontrollstelle nach Überschreiten der Zollgrenze begangen wurden (vgl. BayObLG NJW 83, 529f.: Urkundenfälschung durch Vorlage eines verfälschten Reisepasses; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 38: Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln).
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